Die Kliniken entwickelten in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe verbindliche Leitlinien, die sich am nationalen Expertenstandard in der Pflege zum Thema Schmerzmanagement orientieren, der 2005 durch das Deutsche Netzwerk zur Qualitätsentwicklung in der Pflege verabschiedet wurde. Die Leitlinien wurden in den einzelnen Kliniken individuell ausgestaltet und über das Intranet, durch Fortbildungen sowie durch die Teilnehmer der Arbeitsgruppe Schmerz transparent gemacht. Neben verbindlichen Therapiestandards beinhalten die Leitlinien nicht-medikamentöse Maßnahmen, die von Pflegenden und Physiotherapeuten durchgeführt werden. Auch berufsgruppenspezifische Schwerpunkte im Schmerzmanagement sind beschrieben. Dazu gehört zum Beispiel die Zuständigkeit der Pflegenden für die Schmerzerfassung. So wird heute in allen zertifizierten Krankenhäusern die Schmerzstärke mittels einer Schmerzskala gemessen und in Patientenverlaufsbögen dokumentiert.
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In diesem Abschnitt geht es um Räumlichkeiten, Verpflegung, Ausstattung der Patientenzimmer und persönliche Betreuung, also eher den sogenannten "Hotelleistungen". Ein Krankenhaus kann angeben, ob es z.B. einen Seelsorger oder einen Dolmetscher beschäftigt.Hier werden Serviceangebote aufgeführt, die für das gesamte Krankenhaus und der einzelnen Abteilung Bedeutung hat.
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Die Soziotherapie befasst sich mit den psychosozialen Beziehungen des psychisch Kranken, soweit sie für die Krankheitsentstehung und mehr noch für die Behandlung und Rehabilitation von Bedeutung sind. Das Ziel der Soziotherapie ist es, dem Kranken zu einer neuen Eigenständigkeit zu verhelfen. Sie ist hauptsächlich Rehabilitation, insbesondere in den Bereichen des Wohnen, des Arbeitens und auch der Freizeit.
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Im Rahmen des BQS-Verfahrens wird mit den rechnerisch auffälligen Krankenhäusern durch Fachexperten im so genannten „Strukturierten Dialog“ die Ursache der Auffälligkeit analysiert. Erst dann stellt sich heraus, ob die Auffälligkeit etwa auf Mängeln in der Dokumentation beruht, durch besonders schwierige medizinische Fälle (hohes Risiko) erklärbar ist oder ob tatsächlich Abweichungen in der Qualität der Leistungserbringung vorliegen. Sollte dies der Fall sein, wird der betroffenen Klinik oder Abteilung eine Beratung angeboten. Führt auch die nicht zu mehr Klarheit, können die Krankenhäuser besucht und die Auffälligkeiten vor Ort aufgeklärt werden. Am Ende dieses Prozesses können Empfehlungen abgegeben, konkrete Ziele zur Verbesserung der Qualität vereinbart oder gar Behandlungsverträge gekündigt werden. Das bedeutet, dass rechnerisch auffällige Ergebnisse ohne Analyse und Bewertung durch den „Strukturierten Dialog“ mit den Fachexperten noch nicht interpretierbar sind. Es kann sein, dass das Krankenhaus besser ist als vermutet, etwa wenn sich die Auffälligkeit durch den strukturierten Dialog aufklären lässt. Oder es wird bestätigt, dass die rechnerische Auffälligkeit tatsächlich auf nicht-akzeptabler Qualität beruht.
Aber auch auffallend gute Ergebnisse müssen hinterfragt werden. Möglicherweise sind die besonders „guten“ Zahlen dadurch zustande gekommen, dass die weniger guten Ergebnisse nicht dokumentiert wurden.
Weitere Informationen zum BQS-Verfahren finden Sie auf der Website der BQS unter der Rubrik „BQS für Patienten“ (http://www.bqs-online.com/Webs/bqs/online/public/bqsfp/).
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