Beim Operationsschlüssel nach §301 SGB V, kurz OPS-301, handelt es sich um eine Klassifikation medzinischer Prozeduren (z.B. Operationen, nichtinvasive Verfahren, etc.). Er dient als Grundlage für Leistungsnachweise und die Abrechnung der Krankenhäuser gegenüber den Kostenträgern. In Deutschland zugelassene Krankenhäuser sind gesetzlich zur Dokumentation ihrer Leistungen nach dem OPS verpflichtet.
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