Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aufgefordert, Mindest-mengen für bestimmte Leistungsbereiche festzulegen. Für den Bereich der Knie-TEP hatte der G-BA den wissenschaftlichen Nachweis für den Zusammenhang zwischen Menge und Qualität anerkannt und am 18.6.2005 eine verbindliche Mindestmenge von 50 Eingriffen pro Jahr und Krankenhaus ab dem 1.1.2006 beschlossen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat am 17.8.2011 die bestehende Mindestmengenregelung für Knie-TEPs für unwirksam erklärt (L 7 KA 77/08 KL). Zur Begründung gab das Gericht an, dass der Zusammenhang zwischen Menge und Qualität nicht ausreichend belegt sei. Bis zu einem abschließenden Urteil hat der G-BA am 15.9.2011 daher die gesetzliche Mindestmengenregelung für planbare Eingriffe ausgesetzt.
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Im Bereich Kompetenzdiagnosen kann das Krankenhaus Krankheiten aufführen, für deren Behandlung es besondere Kompetenz ausweisen möchte oder an denen es ein besonderes (z.B. auch wissenschaftliches) Interesse hat. Das können auch Krankheiten sein, die seltener vorkommen und daher in der Liste der häufigen Diagnosen nicht erfasst werden. Einzeln betrachtet erlaubt die Darstellung einer Leistung als Kompetenzdiagnose noch keine Aussage über die Behandlungsqualität. Sie kann jedoch als Hinweis darauf verstanden werden, dass ein Krankenhaus nach seiner Selbsteinschätzung über besondere Erfahrung in der Behandlung des jeweiligen Krankheitsbildes verfügt.
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Im Bereich Kompetenzprozeduren kann das Krankenhaus Prozeduren darstellen, für die es besondere Kompetenz ausweisen möchte oder ein besonderes (z.B. auch wissenschaftliches) Interesse hat. Das können auch seltene Prozeduren sein, die in der Liste der häufigsten Prozeduren nicht aufgeführt sind. Einzeln betrachtet erlaubt die Darstellung einer Leistung als Kompetenzprozedur noch keine Aussage über deren Qualität, sie kann jedoch als Hinweis darauf verstanden werden, dass ein Krankenhaus nach seiner Selbsteinschätzung über besondere Erfahrung in der Behandlung des jeweiligen Krankheitsbildes verfügt.
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Von den BKK finanzierte Maßnahmen, um Krebs so früh wie möglich zu erkennen. Jeder sollte einmal im Jahr zur Krebsfrüherkennungsuntersuchung gehen. Das deutsche Krebsfrüherkennungsprogramm sieht vor: bei Frauen über 20 Jahren werden die Geschlechtsorgane untersucht, ab 30 auch Brust und Haut, und ab 45 zusätzlich Enddarm und Dickdarm. Bei Männern über 45 werden die äußeren Geschlechtsteile, Dickdarm, Prostata und Haut untersucht.
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KTQ - Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen
Jedem Patienten sollte im Krankenhaus die optimale Behandlung zu Teil werden - dieses Ziel unterstützt die Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen, kurz KTQ®.
Zum Start der KTQ® haben wir ein Verfahren entwickelt, das erstmals die wissenschaftlich fundierte Analyse und Bewertung des Qualitätsmanagements eines gesamten Krankenhauses ermöglicht. Geschaffen von Qualitätsmanagement-Experten aller Partner im Gesundheitswesen. Von Praktikern für Praktiker.
Permanent wird das KTQ-Verfahren erweitert, verbessert und für neue Einsatzbereiche angepasst - zum Beispiel für Psychiatrische Kliniken und niedergelassene Ärzte. Getragen wird die KTQ® von der Überzeugung aller KTQ-Partner, dass Qualitätsmanagement heute vor dem Hintergrund großer Veränderungen im Gesundheitswesen und dem Anspruch optimaler Patientenbehandlung unverzichtbar geworden ist. So schaffen Krankenhäuser und Praxen mit dem KTQ-Zertifizierungsverfahren Transparenz hinsichtlich ihrer gesamten Leistungen und beweisen ein besonderes Qualitätsbewusstsein.
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