Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
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Für den Bereich der Krankenhäuser hat die WHO in internationalen Arbeitsgruppen den theoretischen Unterbau durch 5 grundlegende Standards und 18 Kernstrategien geliefert. Diese orientieren sich immer an den 3 Bereichen Patienten / Angehörige, Mitarbeiter und Region.
Eine erfolgreiche Implementierung von Gesundheitsförderung bedeutet einen echten Mehrwert für Patienten, Mitarbeiter und das Umfeld des Krankenhauses.
Patienten sollen durch bessere Information stärker in den Behandlungsprozess eingebunden werden und durch die optimale Kooperation der Leistungsträger bestmögliche Versorgung erfahren. Das Krankenhaus soll als angenehmer Ort empfunden werden und auch über die Behandlung hinaus Anleitung für eine gesunde Lebensführung geben.
Mitarbeiter sollen durch ein gutes Management eine gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung vorfinden, in der die Gefahr von Berufskrankheiten minimiert, Stressfaktoren abgebaut und Hilfestellung für eine gesunde Lebensführung gegeben wird.
Regional hat ein Krankenhaus oft eine große Bedeutung. Es ist wichtig, dass allen Patienten das Haus offen steht, dass eine gute Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen stattfindet und dass das Krankenhaus als aktive Informationsstätte für Interessierte fungiert.
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