Unter einer ambulanten Operation versteht man bestimmte chirurgische Leistungen, die in der Praxis oder im Krankenhaus ohne anschließende Übernachtung erbracht werden.
Das Ziel ambulanter Operationen ist es, über geeignete tarifliche Rahmenbedingungen unnötige vollstationäre Krankenhausbehandlungen zu vermeiden, falls die Erkrankung und der Patient dies zulassen. So kann oftmals eine patientengerechtere und wirtschaftlichere Versorgung sichergestellt werden.
In Deutschland unterliegt die Genehmigung für Ärzte zum ambulanten Operieren der Befolgung des "Vertrags nach § 115b Abs. 1 SGB V - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus", der zwischen den Krankenkassen-Bundesverbänden der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Köln geschlossen wurde.
Die aus Sicht des Krankenhauses durchführbaren ambulanten Operationen müssen den Krankenkassen regelmäßig im Rahmen eines abgestimmten Verfahrens gemeldet werden.
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In der modernen Medizin werden viele Geräte eingesetzt. Die Fachabteilung stellt hier dar, welche Geräte sie für die Feststellung und Behandlung der Krankheiten ihrer Patienten zur Verfügung hat. Dabei kann es sich zum Beispiel um spezielle Röntgengeräte oder Kernspintomographen handeln. Hier kann auch dargestellt werden, ob ein Schlaflabor zur Verfügung steht. Geräte, die zur üblichen Ausstattung eines Krankenhauses gehören, werden hier allerdings nicht angegeben (z.B. Blutdruckmessgeräte, EKG, Blutzuckermessgeräte, Infusionspumpen).
Der Umfang der hier dargestellten apparativen Ausstattung ist als Hinweis auf die Strukturqualität des Krankenhauses und damit nur als sehr indirekter Hinweis auf die Ergebnisqualität anzusehen. Diese Angaben können Ihnen weiterhelfen, wenn Sie wissen, dass ein spezielles Gerät oder Verfahren für die Behandlung Ihrer Krankheit erforderlich ist.
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